Schad- und Störstofferkundung
Eine längst überfällige Ergänzung der Gesetzgebung im Abfallrecht ist die Einführung einer Schad- und Störstofferkundung. In dieser werden problematische Baumaterialien und Schadstoffe, die in diesen enthalten sind, aufgespürt und dokumentiert. Abbruchunternehmer ermöglicht das einen Rückbau, in dem sichergestellt wird, dass die Problemstoffe nicht wieder in den Recyclingprozess zurückgeführt werden.
Ab wann ist eine Schad und Störstofferkundung zu machen?
Der Gesetzgeber hat Mengenschwellen vorgegeben, ab denen diese Erkundung verpflichtend zu machen ist. Außerdem richtet sich der Erkundungsumfang nach der Größe des geplanten Bauvorhabens. Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne.