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Schad- und Störstofferkundung

Eine Neuerung, die kaum überraschend dem umfangreichen Regelwerk zur Entsorgung von Erdreich folgt, ist die Recycling-Baustoffverordnung. Längst überfällig, hat doch niemand verstanden, weshalb Bodenaushub genau kontrolliert wird während Abbruchmaterial halbwegs unbehelligt davon kommt. Jetzt ist es so weit – die Überwachung der Abbruchgebäude und der Abbrucharbeiten ist in diese nunmehr doch nicht mehr so ganz neue Verordnung eingezogen.

Was ist neu?
Die Recycling-BaustoffVO regelt die Trennung und Behandlung von Abbruchmaterialien, und – für Baufirmen ebenfalls ein Thema – die Herstellung von Recycling-Baustoffen.
Im Gesetz wird ein Kontrollmechanismus eingeführt, der sich Schad- und Störstofferkundung nennt. Der Bauleiter des Abbruchs muss sich diese vor Beginn der Abbrucharbeiten vorlegen lassen – zusammen mit einer Objektbeschreibung und einem Rückbaukonzept.

In dieser Schad- und Störstofferkundung werden schadstoffbelastete Baumaterialien oder Störstoffe wie Rigips- oder Heraklithplatten (Holzwolle) dokumentiert. Das ermöglicht dem Abbruchunternehmen, den Abbruch als geordneten Rückbau durchzuführen.

Der Ablauf eines Abbruchs soll so aussehen:

  • Entrümpelung des Gebäudes
  • Objektbeschreibung und Schad- und Störstofferkundung veranlassen bzw. vorlegen lassen.
  • Rückbaukonzept erstellen
  • geordneter Rückbau statt rustikaler Abrissbirne – nach den Vorgaben der ÖNorm B 3151. Dabei werden alle Schad- und Störstoffe getrennt und separat entsorgt.
  • Dieser Zustand des Gebäudes muss freigegeben werden. (Bestätigung des Freigabezustandes)
  • Abbruch der Hauptbestandteile gem. Rückbaukonzept.

Ziel sind umweltfreundlichere Baustoffe, die dann wieder als Schüttmaterial (Frostkoffer und Co) auf die Baustellen zurückkehren.
Im Gegenzug zu diesem Mehraufwand, wurden die Einsatzmöglichkeiten für saubere Recyclingbaustoffe verändert. So darf man diese neuerdings bei besonders umweltfreundlichen Produkten (U-A) u.U. sogar im Grundwasserschwankungsbereich verwenden – bisher ein vollkommenes NOGO.
Vielleicht kommt dem einen oder anderen der Aufwand unverhältnismäßig vor, unsere Umwelt wird es uns aber danken. In diesem Sinne, schönes Wochenende.