Baurestmassen

Spätestens mit der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes 2010, das alle recyclierten Baurestmassen mit dem Altlastensanierungsbeitrag belegt, ist es notwendig geworden, einige entscheidende Schritte zu setzen.

ALSAG-frei sind die Recyclingbaustoffe dann, wenn ein Qualitätssicherungssystem betrieben wird, das Material regelmäßig auf seine bautechnische Eignung bzw. auf die Umweltverträglichkeit geprüft wird und wenn es im unbedingt notwendigen Ausmaß eingesetzt wird.

Seit die Recycling-BaustoffVO in Kraft ist, wird eine Überwachung der Materialqualitäten sogar gesetzlich geregelt.

Wir bieten Ihnen die Komplettlösung für ihren Betrieb, damit die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind und damit die ALSAG Freiheit und die Erfüllung aller Vorgaben der Recycling-BaustoffVO erreicht werden. Wir übernehmen die Behördenkommunikation, damit für Sie kein Aufwand entsteht.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.