Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Leistungen der BLW Boden Luft Wasser Analyse GmbH
Stand 29.11.2023 / Revision 7
I Geltung
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber (AG) abgeschlossenen Verträge der Fa. BLW Boden Luft Wasser Analyse GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II Vertragsabschluss
A) Unsere Leistungsangebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden udgl, insbesondere solche, die von Dienstnehmern, Zustellern etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich.
B) Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
C) Der Inhalt des mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGB. Der Pkt II. A) 1 und 2 Satz und B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
III Besondere Vertragsbestimmungen und Vertraulichkeit
Prüfberichte des Labors bzw. Gutachten der Inspektionsstelle werden grundsätzlich per E-Mail übermittelt. Hierfür muss der AG eine E-Mail Adresse bekanntgeben. Die elektronische Version wird auf Wunsch verschlüsselt an den Empfänger übermittelt. Rechtsverbindlich ist nur die unterschriebene Papierversion oder die elektronisch signierte pdf- Version.
Die BLW Boden Luft Wasser Analyse GmbH wird Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind, vertraulich behandeln. Der Kunde akzeptiert, dass die Fa. BLW Boden Luft Wasser Analyse GmbH Gutachten oder Befunde den zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt, wenn
diese Gutachten Bestandteil eines gesetzlich geregelten Verfahrens sind, wie zum Beispiel die Abfallannahme auf einer Deponie, und wenn die Behörde diese Herausgabe ausdrücklich verlangt. Weiters ist der Kunde damit einverstanden, Gutachten der Akkreditierungsstelle und deren Organe einsehbar zu machen. Die Fa. BLW Boden Luft Wasser Analyse GmbH darf aber Ergebnisse zur innerbetrieblichen Auswertung verwenden und Kopien von überlassenen Unterlagen zu den eigenen Akten nehmen. Wenn es in den in diesem Punkt angeführten Fällen zu einer Weitergabe von Daten kommt, wird der Kunde darüber informiert, sofern keine gesetzlichen Gründe gegen diese Information sprechen.
IV Honorar
A) Unsere Leistungen werden auf Basis unserer Preisliste abgerechnet. Ändern sich die Honorarsätze während der Bearbeitungszeit (Jahreswechsel), so werden die von uns ab dem Tag des Inkrafttretens der neuen Honorarsätze erbrachten Leistungen nach den neuen Honorarsätzen verrechnet.
B) Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc verändern, so sind wir berech-tigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Pkt III B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
C) Der Auftraggeber akzeptiert ausdrücklich eine elektronische Rechnungslegung. Rechnungen werden standardmäßig an die E-Mail Adresse gesendet, an die auch die von uns erstellten Gutachten oder Befunde geschickt werden. Werden bei einem Auftrag keine Gutachten, Befunde, etc. erstellt und übersendet, wird die Rechnung an die Mailadresse des unmittelbaren Ansprechpartners beim Auftraggeber, oder an eine vom Auftraggeber bekanntgegebenen E-Mail – Adresse übersendet.
D) Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der BLW Boden Luft Wasser Analyse GmbH zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
V Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teilrechnungen sowie die Schlusshonorarnote sind innerhalb von 14 Tagen, jeweils
nach Rechnungslegung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
VI Vertragsrücktritt
A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den AG und bei Vereitlung der Leistung durch den AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal-ten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
C) Tritt der Vertragspartner – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz. D)
Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
VII Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 20.- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhält-nisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 15.-€ zu ersetzen.
Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbe-sondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergericht-lichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner zu ersetzen.
VIII Eigentumsvorbehalt
A) Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.
B) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
C) Der AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
IX Aufrechnungsverbot
A) Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar)forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig.
B) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
X Urheberrecht
A) Das von uns hergestellte Werk (zB Untersuchungsberichte, Analysentabellen, Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) ist urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner erhält daran keine Werknutzungsbewilligung und kein Werknutzungsrecht. Nur unter der Be-dingung der vollständigen Vertragserfüllung
erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen.
B) Der Auftragnehmer hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
XI Aufbewahrung von Unterlagen
Analysenergebnisse, Messwerttabellen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei uns verwahrt. Wir sind verpflichtet, unserem Vertragspartner auf dessen Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen gegen Kostenersatz auszuhändigen. Unsere Aufbewahrungspflicht endet, wenn dies nicht durch gesetzliche
Vorgaben geregelt ist, zwei Jahre nach Abnahme der Leistungen. Wir können uns während dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Vertragspartner von unserer Verwahrungspflicht befreien.
XII Zurückbehaltung
Der Vertragspartner ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand
bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt.
XIII Terminverlust
A) Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teil-leistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
B) Pkt XII gilt bei Verbrauchergeschäften, soweit wir unsere Leistung
vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des AG mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt haben.
XIV Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
A) Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des AG, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
B) Der Vertragspartner hat uns Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt unsere Leistung als genehmigt. Der Pkt XIII A) und B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
C) Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des AG auf aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß wir in an-gemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemesse-ner Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Feh-lende nachtragen.
XV Schadenersatz
A) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches gel-tend gemacht wird.
B) Unsere Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.
XVI Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag
Streitigkeiten ist das an unserem Firmensitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
XVIII Adressänderung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig
erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zu-letzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
XIX Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.